Neue, neuere, neuste ... Rechtschreibung ab dem 1. August

Am 1. August geht die “Reform” der deutschen Rechtschreibung in ihre letzte Phase.  Von diesem Stichtag an ist sie verbindlich - nicht für jedermann, aber für Schulen und Behörden.  Die alte Regelung ist fortan hinfällig und in Diktat oder Aufsatz, in Ummeldeformular oder auf dem Führerschein ein Rechtschreibfehler. Allerdings trägt die Verwirrung der letzten Jahre, in der zwei Regelungen nebeneinander Gültigkeit besaßen und etliche neue hinzu erfunden wurden, wie erwartet Früchte. Weil auch die Bildungspolitiker vor diesem Umstand nicht die Augen verschließen können, bittet man prophylaktisch für Rechtschreibsünder um Nachsicht - bei dem Übergang von der Vorphase der Umstellung zur endgültigen Umstellung sozusagen. Natürlich behält sich die Rechtschreibkommission auch weiterhin Nachbesserungen vor. Man kennt das Prinzip.
Welche Regelung nun letzten Endes die verbindliche ist, erfährt man wie immer im Duden. Oder in x-beliebigen anderen Wörterbüchern. Wer aber die Entstehungsgeschichte der Reform verfolgt hat, greift vielleicht doch auf den Duden zurück; und sei es nur aus Solidarität.