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Haus der Sprache ? Momo Evers - Alles rund um Text und Buch.
Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf das gesamte Leistungsspektrum von Haus der Sprache (im Folgenden: Der Anbieter, der Urheber).
Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Durch die rechtliche Unzulässigkeit oder die schriftliche Veränderung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, daß er die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Geliefertes Text-, Konzeptions- und Schulungsmaterial bleibt stets Eigentum des Anbieters. Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf der Auftragsbestätigung angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Rubriken »Lektorat/Korrektorat« und »Agententätigkeit« gelten in diesem Punkt (Eigentum) ergänzend.
Für Fehler haftet der Anbieter nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, maximal jedoch in Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung unter Angabe des Wortlauts der beanstandeten Textstelle(n) und mit detaillierter Begründung geltend zu machen. Erfolgt diese Geltendmachung nicht oder zu spät, gilt die Leistung als akzeptiert. Bei berechtigten Reklamationen ist dem Anbieter eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Nur wenn diese Nachbesserung nicht erbracht werden kann, besteht Anspruch auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung von Text-, Konzeptions- und Schulungsmaterial ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Lieferung der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Die Rubriken »Lektorat/Korrektorat« und »Agententätigkeit« gelten in diesem Punkt (weitere Nutzung) ergänzend.
Ausgehandelte Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich daher zuzüglich der zum Zeitpunkt der Zahlung gültigen Mehrwertsteuer, derzeit 16% (bei der Übertragung von Urheberrechten 7%). Honorare sind 14 Tage nach Rechnungsstellung, spätestens aber einen Monat nach der Erklärung, daß der Beitrag angenommen ist, automatisch aber nach Erscheinen fällig. Soweit nichts anderes vereinbart wird, tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungserhalt der Verzug ein, mit dem gesetzlichen Verzugszins in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.
Urheberrecht
Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden. Die Rubrik »Hinweis« gilt in diesem Punkt (Urheberrecht) ergänzend für die Bereiche Lektorat/Korrektorat und Agententätigkeit.
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Verlagsrechtes.
Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Anbieters erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.
Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Anbieters auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht in ein Datenbanksystem oder dergleichen eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.).
Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.
Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet und an das gültige Verlagsrecht gebunden.
Ein Urhebervermerk im Sinne von §13 UrhG wird stets verlangt, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum jeweiligen Beitrag bestehen kann. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung der Urheberin zum Beitrag entnehmen lässt.
Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden.
Der Besteller ist verpflichtet, dem Anbieter mindestens ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.
Haftung, Kosten
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.
Unterbleibt die Nennung des Urhebers nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Anbieter Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlags von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Urheber von aus der Unterlassung des Urhebervermerks oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
Rücktritt
Tritt der Auftraggeber aus nicht vom Anbieter zu verantwortenden Gründen vor Lieferung der vereinbarten Leistung vom Auftrag zurück, so entsteht ihm eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Anbieter in Höhe des vollständigen Auftragswerts, es sei denn, der Auftraggeber erteilt einen gleichwertigen Ersatzauftrag. Bereits geleistete Arbeit wird dem Auftraggeber vorgelegt und entsprechend vergütet.
Der Anbieter ist stets bemüht, Terminzusagen pünktlich und zuverlässig einzuhalten. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt übernimmt der Anbieter jedoch keine Haftung. Bei durch den Anbieter zu vertretendem Leistungsverzug ist der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall verzichtet der Auftraggeber gleichzeitig auf sämtliche Nutzungsrechte an den von dem Anbieter bis zu diesem Zeitpunkt für ihn erbrachten Leistungen.
Gewährleistung
Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren vier Werktagen schriftlich mitzuteilen. Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Für vom Auftraggeber nachträglich veränderte Texte lehnt der Anbieter auch innerhalb der Beanstandungsfrist jede Verantwortung ab.
Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Der Anbieter übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.
Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Anbieter von allen damit verbundenen Kosten frei zu stellen, es sei denn, den Anbieter trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von dem Anbieter angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datenträgern oder aus/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Geräten des Anbieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstige Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.
Zusicherung
Daten des Auftraggebers (Namen, Adressen etc.) werden vom Anbieter lediglich zum internen Gebrauch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Der Anbieter haftet jedoch nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.
Der Anbieter verpflichtet sich im Rahmen des entsprechenden Projektes ? auch bei der Zusammenarbeit mit Dritten im Auftrag des Auftraggebers (etwa Autoren oder Lerner) ? den Auftraggeber wo nötig nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.
Alle Texte und Informationen werden vertraulich behandelt und die Mitarbeiter des Anbieters verpflichten sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die elektronische Übermittlung von Texten und Daten sowie ggf. weitere Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter erfolgt jedoch auf Gefahr des Auftraggebers. Absoluten Schutz elektronisch übermittelter Daten und Informationen kann der Anbieter nicht gewährleisten, so lange nicht per se auszuschließen ist, daß Unbefugte sich mit kriminellen Mitteln auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte und Daten Zugriff verschaffen.
Hinweis
Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft (MFJ) und für Lektorate die des Verbandes der freien Lektoren und Lektorinnen (VfLL) anzuwenden.
Lektorat/Korrektorat
Gelieferte Texte sowie gegebenenfalls ein Copyright an diesen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Anbieters. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Werden vom Anbieter bearbeitete oder überarbeitete bzw. übersetzte Texte veröffentlicht, so ist der Anbieter als Bearbeiter bzw. Übersetzer an geeigneter Stelle zu nennen.
Absolute Fehlerfreiheit kann nicht garantiert werden. In Bezug auf die gewünschte Rechtschreibung (inklusive eventueller unternehmensinterner Manuals) hat der Verlag dem Anbieter besondere diesbezügliche Wünsche im Vorfeld der Bearbeitung mitzuteilen.
Agententätigkeit
Für Agententätigkeit gelten zusätzliche besondere Vertragsbedingungen, die im konkreten Fall ausgehandelt werden und denen der entsprechende Rahmenvertrag des Börsenvereins zugrunde liegt. Grundsätzliche Teile der AGB bleiben von dem zusätzlichen Vertrag unbenommen.
Anzuwendendes Recht
Für jede Verwendung gelten neben den vorstehenden Konditionen und den im Einzelfall getroffenen schriftlichen Vereinbarungen im Übrigen stets die Bestimmungen des Rechtes, insbesondere des Verlags- und Urheberrechtes der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Firmensitz von Haus der Sprache.